Einreise:
In Gran Novara herrscht für Ausländer die Pflicht zum Mitführen eines Visums (ausgenommen Staatsbürger Ladiniens, Targas, Bananaworlds, Moncaos).
Ein Visum erhalten sie bei der Einreise (an der Grenze, am Flug- oder Seehafen), es ist für 4 Wochen gültig.

Verkehr:
In Gran Novara herrscht Rechtsverkehr. Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen bei 80 km/h (innerhalb von Ortschaften) und 200 km/h (außerhalb von Ortschaften). Auf Autobahnen herrscht keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Bußgelder müssen Ausländer direkt und vor Ort entrichten, man erhebt einen Sonderzuschlag von 25% der Bußgeldsumme.

Bahn:
Das Schienennetz ist von regionalen Anbietern geprägt. 40% sind elektrifiziert, der Großteil wird noch heute von Dampfloks bedient.

Rauschmittel:
Der Konsum von Alkohol, Tabak und Hanfprodukten ist ab einem Alter von über 16 Jahren straffrei. Konsum unterhalb der Altersgrenze wird hart bestraft. Harte Drogen sind generell verboten.

Zoll:
Die Ausfuhr von Alkohol ist bis zu 5 Litern frei. Es dürfen ebenfalls 1,5 kg Tabakprodukte ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Tieren und Relikten ist streng verboten.

Geld:
Zahlungsmittel in Gran Novara ist die Novarische Lira (no£). Währungen anderer Staaten können eingeschränkt im Land getauscht werden. Es empfiehlt sich ein Tausch an den Grenzen.

Eigenheiten:
- Offiziere der Armee sind zu begrüßen, bei Ausländern genügt ein anerkennendes Nicken.
- Am Strand ist FKK ausdrücklich erwünscht.
- Bei Spielen der Nationalmannschaft gilt ein halber Feiertag, ab 14:00 Uhr ist jede Arbeit einzustellen.
- Schußwaffen sind Männern vorbehalten.
- Das Tragen einer Sonnenbrille signalisiert ihren Respekt vor den Einheimischen.





Hinweise:

- Achten sie auf ihre Wertgegenstände!
- Spielen sie Glücksspiele nur in offiziellen Spielkasinos!
- Ein Trinkgeld von 25% des Ursprungspreises ist üblich.


Impressum:
Königliche Regierung Gran Novara
Kommissariat für Kultur
San Vincenzo



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